Pressemitteilung

128/2017/54/K
Fürth, den 9. Juni 2017

6 730 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Unbegleitete Einreise aus dem Ausland stellte dabei mit 3 869 Kindern und Jugendlichen auch 2016 den häufigsten Anlass dar

In Bayern wurden im Jahr 2016 insgesamt 6 730 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 73 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2016 der häufigste Anlass die unbegleitete Einreise aus dem Ausland in 3 869 Fällen.

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 6 730 Fälle, was einem Minus von 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr (15 295) entspricht. Dennoch lag sie aber immer noch über der Zahl in den Jahren vor 2015.
Betroffen waren insgesamt 4 896 Jungen und 1 834 Mädchen.

Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (3 869 Fälle) war der Anlass die unbegleitete Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Gegenüber dem Vor-jahr (12 685 Fälle) war hier ein Rückgang von fast 70 Prozent zu verzeichnen.

Der zweithäufigste Anlass (1 396 Fälle) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich hier ein Anstieg um 18 Prozent.

Von den 6 730 Maßnahmen wurden 714 auf eigenen Wunsch der Kinder und Ju-gendlichen durchgeführt, in 6 016 Fällen lag eine Gefährdung vor. 75 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

4 289 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutz-maßnahme in einer Einrichtung untergebracht (64 Prozent), 1 160 in einer betreuten Wohnform (17 Prozent) und 1 281 lebten bei einer geeigneten Person (19 Prozent).

 

© Vorläufige Schutzmaßnahmen in den Regierungsbezirken Bayerns 2015 und 2016