Pressemitteilung
Fürth, den 31. Mai 2017
Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren in Bayern weiterhin rückläufig
Jedoch geringer Anstieg bei den beantragten Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im ersten Quartal des Jahres 2017 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 3 413 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 646 Unternehmens- und 1 872 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem ersten Quartal im Jahr 2016 stieg die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren damit um 1,2 Prozent an. Bei den wichtigen Unternehmensinsolvenzverfahren setzte sich jedoch der Rückgang fort, der 2016 bereits zu einem Jahrestiefststand geführt hatte. Gegenüber dem ersten Quartal des Jahres 2016 wurden 6,0 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen gezählt. Die beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren gingen um 1,3 Prozent zurück, die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen nahm allerdings im ersten Quartal des Jahres 2017 um 11,2 Prozent auf jetzt 746 Verfahren zu. Von den beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden über zwei Drittel (74,3 Prozent bzw. 480 Fälle) eröffnet. Die Anzahl der tatsächlich eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren verringerte sich damit um 3,4 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2016. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 489 327 Euro, im ersten Quartal im Jahr 2016 lagen die mittleren Forderungshöhen mit durchschnittlich 454 175 Euro etwas niedriger. Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme für ein beantragtes Verfahren im Berichtszeitraum bei 49 355 Euro, im ersten Quartal des Vorjahres hatte sie noch 53 851 Euro betragen.
Insgesamt 3 413 Insolvenzverfahren wurden im ersten Quartal des Jahres 2017 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 646 Unternehmensinsolvenzen und 1 872 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, lag die Anzahl der insgesamt gemeldeten Insolvenzverfahren damit zwar geringfügig (1,2 Prozent) über dem Vergleichswert aus dem ersten Quartal des Jahres 2016. Dies war jedoch vorrangig auf die erhöhte Zahl von beantragten Insolvenzverfahren von ehemals selbstständig Tätigen zurückzuführen, hier wurde eine Zunahme auf aktuell 746 Verfahren beobachtet.
Gegenüber dem Vergleichswert aus dem ersten Quartal des Jahres 2016 (671 Verfahren) entsprach das einer Zunahme um 11,2 Prozent. Bei den wirtschaftlich bedeutenderen Unternehmensinsolvenzverfahren wurden aber 6,0 Prozent weniger Fälle gemeldet, bei den Verbraucherinsolvenzverfahren, die den höchsten Anteil an allen Insolvenzverfahren haben, waren es 1,3 Prozent weniger Fälle. Im ersten Quartal des Jahres 2016 waren noch 687 Unternehmensinsolvenzverfahren und 1 896 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt worden.
Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 489 327 Euro und lagen damit etwas über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (454 175 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 3 155 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerbetroffen, im entsprechenden Vorjahreszeitraum wurden allerdings lediglich 2 327 betroffene Beschäftigte gemeldet.
Von den 1 872 im ersten Quartal des Jahres 2017 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 1 835 Verfahren (98,0 Prozent) eröffnet, in 1,9 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und nur 0,1 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 49 355 Euro und lagen damit 8,3 Prozent unter dem Vergleichswert im ersten Quartal des Jahres 2016.