Pressemitteilung

341/2016/52/D
Fürth, den 29. November 2016

Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren in Bayern auf historischem Tiefstand in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016

Ebenso Forderungshöhen und Zahl der betroffenen Arbeitnehmer insgesamt stark rückläufig

Von den 10 543 Insolvenzverfahren, die in Bayern in den ersten drei Quartalen 2016 beantragt wurden, waren 2 096 Unternehmensinsolvenzverfahren. Deren Zahl reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich und ging um 9,8 Prozent zurück. Besonders markant äußert sich dieser Rückgang bei den voraussichtlichen Forderungshöhen. Die Forderungshöhen bei Unternehmensinsolvenzverfahren fielen auf den niedrigsten Stand in den ersten neun Monaten eines Jahres seit acht Jahren und lagen bei nur noch 1 092 Mio. Euro. Ebenso waren nur noch 7 962 Arbeitnehmer von Unternehmensinsolvenzen betroffen, so wenige wie zuletzt in dem Jahr 2008.

Insgesamt 10 543 Insolvenzverfahren wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt. Damit ist die Zahl der angemeldeten Insolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erneut um 3,2 Prozent zurückgegangen. Davon wurden 9 557 (91 Prozent) eröffnet, 845 (acht Prozent) mangels Masse abgewiesen und in 141 (ein Prozent) Fällen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.

Von den 10 543 angemeldeten Verfahren betrafen über die Hälfte (56,3 Prozent) Verbraucherinsolvenzen und etwa ein Fünftel (19,9 Prozent) Unternehmensinsolvenzen. Die Zahl der angemeldeten Unternehmensinsolvenzverfahren erlebte einen noch stärkeren Rückgang um 9,8 Prozent von 2 324 in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 auf 2 096 in den ersten drei Quartalen 2016. Somit erreichte die Zahl der angemeldeten Unternehmensinsolvenzverfahren einen historischen Tiefstand in den ersten drei Quartalen eines Jahres seit Beginn der Insolvenzstatistik 1999.

Bei den Unternehmen, die in den ersten drei Quartalen 2016 Insolvenz beantragt haben, handelte es sich in 40,9 Prozent um GmbHs (857 Insolvenzen) und in 38,4 Prozent der Fälle um Einzelunternehmen (805). Der größte Teil der Unternehmen (1 053 von 2 096), die eine Insolvenz in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beantragt haben, war jünger als acht Jahre, wobei 505 Unternehmen sogar jünger als 3 Jahre waren.

Weiterhin wurden insgesamt 1 488 dieser 2 096 beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren eröffnet, wobei davon wiederum 7 962 Arbeitnehmer betroffen waren. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer ging um 2 201 und damit um rund 22 Prozent zurück. Die voraussichtlichen Forderungshöhen in den Unternehmensinsolvenzverfahren beliefen sich auf 1 092 Mio. Euro und gingen damit um 817 Mio. Euro (42,8 Prozent) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück.

Der Großteil (57 Prozent) der eröffneten Insolvenzverfahren bewegte sich zwischen Forderungshöhen von 5 000 und 50 000 Euro. Die Zahl der eröffneten Verfahren, die wirtschaftlich sehr bedeutende Großinsolvenzen mit Forderungshöhen von mehr als 1 Mio. Euro betrafen, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 Prozent zurückgegangen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden in den Wirtschaftsabschnitten Handel (250), dem Baugewerbe (232) und dem Gastgewerbe (168) eröffnet, wobei allerdings die voraussichtlichen Forderungshöhen im Verarbeitenden Gewerbe, in den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen und im Handel am höchsten waren.