Pressemitteilung

317/2016/55/L
Fürth, den 9. November 2016

1,31 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Freistaat Bayern im Jahr 2015

Zunahme um 5,8 Prozent gegenüber 2014

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2015 insgesamt 1,31 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt, dies sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 7,97 Milliarden Euro. 80,0 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 23 725 veranlagten Erwerben von Todes wegen (z.B. Erbschaften). Daneben wurden 8 129 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.

Die bayerischen Finanzämter setzten im Jahr 2015 insgesamt 1,31 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 5,8 Prozent bzw. 71,7 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden 31 854 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2015 erfasst, dies sind 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Vererbt bzw. verschenkt wurde dabei ein Vermögenswert von 12,48 Milliarden Euro (-1,1 Prozent).

Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen, -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 7,97 Milliarden Euro (+7,6 Prozent) zur Steuerfestsetzung.

80,0 Prozent (bzw. 1,05 Milliarden Euro) der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich aus Erwerben von Todes wegen (z.B. Erbschaften, Vermächtnisse). Die 23 725 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 4,93 Milliarden Euro an. Daneben wurden 8 129 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 2,96 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 262,3 Millionen Euro.

Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 0,6 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Mit einem Anteil von 21,0 Prozent waren sie jedoch maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen des Freistaates beteiligt.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liegt jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und ist entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2015, d.h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein.

 

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Erben und Schenken in Bayern 2015 (L4600C 201500)“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).