Pressemitteilung
Fürth, den 20. Oktober 2016
Weitere Beschäftigungszunahme in Bayern
Erwerbstätigenzahlen steigen im 2. Quartal 2016 um 1,7 Prozent
Die Beschäftigung in Bayern hat sich nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik im 2. Quartal 2016 weiter erhöht. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm gegenüber dem 2. Quartal 2015 um 1,7 Prozent zu. Damit verlief der Beschäftigungsaufbau im Vergleich mit Deutschland, das lediglich einen Zuwachs von 1,2 Prozent verzeichnete, überdurchschnittlich. Besonders stark stieg die Erwerbstätigenzahl im Baugewerbe mit 2,1 Prozent.
Im 2. Quartal 2016 waren nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Bayern 7,38 Millionen Erwerbstätige beschäftigt. Dies bedeutete gegenüber dem 2. Quartal 2015 eine Zunahme um mehr als 124 000 Personen bzw. 1,7 Prozent. Damit wuchs die Beschäftigung in Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern überdurchschnittlich an.
Bundesweit legte die Beschäftigung um 1,2 Prozent zu. In den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) lag der Anstieg bei 1,3 Prozent, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) gab es einen Rückgang um 0,7 Prozent.
Besonders deutlich war die Beschäftigungszunahme im Baugewerbe ausgeprägt. Hier nahm die Erwerbstätigenzahl um 2,1 Prozent zu. In den Dienstleistungsbereichen stieg sie leicht überdurchschnittlich um 2,0 Prozent. Im Verarbeitenden Gewerbe verlief der Beschäftigungsaufbau mit 0,9 Prozent gedämpft, im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei nahm die Erwerbstätigenzahl um 2,8 Prozent ab.
Bei den hier vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um Berechnungen des AK „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.
Zusätzlich zur Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für das 2. Quartal 2016 wurden auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse ab dem 1. Quartal 2012 überarbeitet. Weitere Ergebnisse können auf der Homepage des AK ETR (www.ak-etr.de) kostenlos abgerufen werden.
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbstständige, einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.
Grundlage bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.