Pressemitteilung
Fürth, den 25. August 2016
Forderungshöhen bei Unternehmensinsolvenzverfahren auf dem niedrigsten Stand eines ersten Halbjahres seit mehr als drei Jahren
Zahl der Unternehmensinsolvenzverfahren insgesamt stark rückläufig
Von den 6 994 Insolvenzverfahren, die in Bayern im ersten Halbjahr 2016 beantragt wurden, waren 1 350 Unternehmensinsolvenzverfahren. Deren Zahl reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich und ging um 6,1 Prozent zurück. Besonders markant äußert sich dieser Rückgang bei den voraussichtlichen Forderungshöhen. Die Forderungshöhen bei Unternehmensinsolvenzverfahren fielen auf den niedrigsten Stand eines ersten Halbjahres seit mehr als drei Jahren und lagen bei nur noch 698 Mio. Euro. Eine besondere Bedeutung an diesem Rückgang hatten verringerte Forderungen gegenüber Unternehmen aus dem Bereich der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensberatung.
Insgesamt 6 994 Insolvenzverfahren wurden im ersten Halbjahr 2016 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 1 350 Unternehmensinsolvenzverfahren und 3 997 Verbraucherinsolvenzverfahren.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der insgesamt gemeldeten Insolvenzverfahren im Vergleich zum ersten Halbjahr des Jahres 2015 um 2,4 Prozent zurück. Die Zahl der insolventen Unternehmen reduzierte sich deutlich gegenüber dem entsprechenden Wert im Vorjahreszeitraum und ging um 6,1 Prozent zurück.
Die meisten Insolvenzverfahren von Unternehmen, insgesamt 175 und damit 13,0 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen, wurden im ersten Halbjahr 2016 für Unternehmen aus den Vorbereitenden Baustellenarbeiten, Bauinstallationen und dem sonstigem Ausbau beantragt.
Allerdings verringerte sich deren Zahl gegenüber dem Vorjahr kaum merklich, im ersten Halbjahr 2015 wurden noch 180 Insolvenzverfahren für Unternehmen aus den Vorbereitenden Baustellenarbeiten, Bauinstallationen und dem sonstigem Ausbau beantragt.
Einen besonders deutlichen Rückgang bei der Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren gab es dagegen im Einzelhandel (ohne Kfz-Handel) und im Bereich der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensberatung.
Die beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren im Einzelhandel (ohne Kfz-Handel) und im Bereich der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensberatung verringerten sich kontinuierlich seit den letzten drei Halbjahren. Im ersten Halbjahr 2013 hatten Unternehmensinsolvenzverfahren im Einzelhandel noch einen Anteil von 9,0 Prozent an allen beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren. Im ersten Halbjahr 2016 hatte sich dieser Anteil auf 5,6 Prozent reduziert.
Entgegengesetzt dazu nahm die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren in der Gastronomie seit 2013 laufend zu und erreichte im ersten Halbjahr 2016 einen Wert von 129 beantragten Insolvenzverfahren. Unternehmen aus der Gastronomie hatten damit im aktuellen Halbjahr mit 9,6 Prozent den zweithöchsten Anteil an allen beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren in Bayern.