Pressemitteilung

223/2016/54/K
Fürth, den 10. August 2016

Im Jahr 2015 erhielten mehr als 206 000 Menschen besondere Leistungen der Sozialhilfe

Auch 2015 waren Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die häufigste Hilfeart

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Laufe des Jahres 2015 in Bayern 206 482 Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 des zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einem Plus von 2,6 Prozent. Wie in den Vorjahren waren (mit 137 223 Leistungen) Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel die häufigste Hilfeart. In 55 947 Fällen waren Leistungen als Hilfe zur Pflege, 6 366 Hilfen zur Gesundheit und 16 792 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen erforderlich.

Im Laufe des Jahres 2015 wurden in Bayern 206 482 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII gewährt. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einem Plus von 2,6 Prozent. Von den Empfängern waren 95 891 weiblich und 110 591 männlich, dabei lag das Durchschnittsalter der Frauen mit 51,5 Jahren deutlich über dem der Männer mit 36,3 Jahren.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren – wie in den vergangenen Jahren – mit 137 223 Leistungen – Hilfen nach dem 6. Kapitel SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die häufigste Hilfeart. Gegenüber 2014 war hier eine Zunahme von 2,4 Prozent festzustellen.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist laut SGB XII eine drohende Behinderung abzuwenden oder eine Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Hierzu gehört es, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII wurden in 55 947 Fällen gewährt – gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 3,3 Prozent. Leistungen als Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel wurden in 6 366 (minus 9,9 Prozent ggü. 2014) Fällen gewährt, darüber hinaus bestand in 10 726 Fällen ein Anspruch auf Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkasse.

Außerdem wurden in 16 792 Fällen Leistungen als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen gewährt (Plus 5,6 Prozent ggü. dem Vorjahr).

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2015, Teil 2: Empfänger“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im Jahr 2015